Primärbatterien, nicht aufladbar - Für die Verwendung beiUhren, Hörgeräten und Taschenrechnern.
Hinweis: Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf gemäss dem Batteriegesetz (BattG) nicht über den Hausmüll erfolgen, sondern nur über die dafür vorgesehenen Sammelstellen.